Ihrem Kind oder Ihnen selbst wurde nach einem infektionsrelevanten Kontakt in der Einrichtung als „enge“ Kontaktperson eine häusliche Quarantäne ausgesprochen.Mit Inkrafttreten am 11.09.2021 bietet § 16 Absatz 3 CoronaTestQuarantäneVO nunmehr die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung der ausgesprochenen Quarantäne.Eine „Freitestung“ durch