Mit dem ersten Schuljahr beginnt die Verkehrserziehung. Hier wird das Verhalten der Kinder als Fußgänger im Straßenverkehr thematisiert. Polizeibeamte aus dem Schulbezirk unterstützen die Schule dabei. Im zweiten und im dritten Schuljahr werden die Kinder im Unterricht weiter auf verkehrsgerechtes Verhalten hingewiesen, auch schon mit dem Blick auf das Verhalten als Radfahrer. Dazu werden auch praktische Übungen auf dem Schulhof durchgeführt und die Eltern darüber informiert, wie sie ihre Kinder gut auf die kommende Radfahrprüfung, was das Fahren in der Verkehrswirklichkeit und das sichere Beherrschen des Fahrrades angeht, vorbereiten können.

Seit Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts gehört die Radfahrausbildung an der Goetheschule zum festen Programm des vierten Jahrgangs.

Zu Beginn der Ausbildung werden die Kinder in der Jugendverkehrschule über grundsätzliche Dinge wie Schutzhelm, Bremsen und Fahrradgröße aufgeklärt und fahren im Schonraum der Verkehrsschule nach Anweisung zu diesen Schwerpunkten: Richtiges Anfahren – Abstand halten – Vorbeifahren an Hindernissen – Rechtabbiegen – Vorfahrt – alternatives Linksabbiegen.

Auffällig unsicheren Kindern werden Hinweise zum weiteren Üben zu Hause gegeben.

Zwei weitere Termine mit der Polizei werden im Schulbezirk durchgeführt. Einer beschränkt sich auf Übungen mit den Privaträdern auf dem Schulhof, der andere führt auf die Straße hinaus, d.h. auf die spätere Prüfungsstrecke.

Koordinative Voraussetzungen zur Teilnahme an der Fahrradprüfung

Folgende Übungen müssen die Kinder problemlos durchführen können, damit sie von der Polizei zur Teilnahme an der Fahrradprüfung auf der Straße zugelassen werden:

• Slalom fahren (um Hütchen)

• Slalom fahren mit Handzeichen geben am Hütchen

• Umfahren von Hindernissen (mit Schulterblick und Handzeichen)

• eine 8 fahren

• eine 8 einhändig fahren

Die ersten drei Übungen werden bei der Auftaktveranstaltung in der Jugendverkehrsschule von der Polizei mit den Kindern besprochen und ausprobiert.

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