Wir über uns

Die Goetheschule ist eine katholische Grundschule, in der zur Zeit ca. 220 Kinder leben und lernen. In diesem Schuljahr (2023/2024) gibt es 10 Klassen an unserer Schule. Derzeit unterrichten 13 Lehrerinnen und 2 Lehrer an der Goetheschule. Die Schuleingangsphase wird durch unsere sozialpädagogische Fachkraft unterstützt.

Unsere Schule ist eine „Offene Ganztagsschule“. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf unserer Homepage zu informieren oder sich an die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule zu wenden.

Die Goetheschule als katholische Grundschule unterscheidet sich in einigen Punkten von einer Gemeinschaftsschule. Eltern und Lehrer möchten, dass die Kinder nicht nur in den Religionsstunden christlich erzogen werden. Dies bedeutet für uns eine Erziehung nach dem Gottes- und Menschenbild des christlichen Glaubens.

Das ist Erziehung zu:

  • Nächstenliebe und Gemeinschaftsfähigkeit
  • Verantwortung für die Schöpfung und für Humanisierung der Welt
  • rechtem Umgang mit Schuld und Versagen, Vergeben und Verzeihen
  • Hoffnung und Ermutigung zum Leben.

Hierzu haben auch Sie „ja“ gesagt, als Sie Ihr Kind an unserer Schule angemeldet haben.

Wir freuen uns über Ihre Entscheidung und auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Anfang

Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen (oder abholen), halten Sie bitte nicht direkt vor der Schule. Dies verursacht Verkehrsprobleme (Straße ist blockiert) oder gefährdet Kinder, die zu Fuß zu Schule kommen. Parken Sie bitte am Kirchplatz oder in Seitenstraßen in der Nähe der Schule. Die Parkplätze vor dem Schulgebäude sind für Lehrkräfte der Schule reserviert und dürfen nicht benutzt oder blockiert werden.

Schulbeginn ist um 08:00 Uhr. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich an der Schule ist. Ab 07:45 Uhr können die Kinder auf dem Schulhof spielen und werden dort von zwei Lehrkräften beaufsichtigt.

Antolin

An unserer Schule arbeiten wir seit einigen Jahren erfolgreich mit dem Leseprogramm „Antolin“. Dabei handelt es sich um ein Programm, bei dem jedes Kind zunächst ein Buch seiner Wahl liest, sich dann über das Internet mit einem eigenen Passwort auf der entsprechenden Seite einloggt, um dort Fragen zu seinem Buch zu beantworten. Bei jeder richtigen Antwort erhält das Kind Punkte. SchülerInnen, die besonders viele Punkte erzielt haben, werden beim jährlichen Schulfrühstück auf dem Schulhof durch die Schulleitung mit einer Urkunde geehrt. Sollten Sie zu Hause keinen Internetanschluss haben, hat Ihr Kind die Möglichkeit, den Internetanschluss der Schule zu nutzen. Sprechen Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes.

Betreuung

Wenn Sie auf die Betreuung Ihres Kindes über die Unterrichtszeit hinaus angewiesen sind, haben Sie an unserer Schule die Wahl zwischen zwei Betreuungsangeboten:

  1. Offene Ganztagsschule: Betreuung von 11:35 – 16:00 Uhr 
  2. Gesicherte Halbtagsbetreuung: Betreuung von 11:35 – 13:30 Uhr

Beurlaubung

Kann Ihr Kind die Schule aus einem vorhersehbaren Grund nicht besuchen, muss dies durch eine Beurlaubung vorher (so früh wie möglich!) beantragt werden (siehe Formular im Downloadbereich). Dabei gelten folgende Vorgehensweisen:

Bei den Klassenlehrer*innen des betreffenden Kindes wird eine Beurlaubung bis zu max. einem Tag beantragt. Darüber hinaus gehende Beurlaubungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien ist eine Beurlaubung nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung möglich.

Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.

Wichtige Gründe können u.a. sein:

Persönliche Anlässe (z.B. Hochzeiten, Jubiläum, Todesfall)
Vorübergehende unumgängliche Schließung des Haushalts
Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für die Schüler*innen (z.B. religiöse Veranstaltungen, aktive Teilnahme an Musik- oder Sportwettbewerben)
Erholungsmaßnahmen (z.B. Eltern-Kind-Kuren)
Religiöse Feiertage

Achtung: Wenn die Beurlaubung zum Zweck der Nutzung preisgünstiger Urlaubstarife oder der Vermeidung möglicher Verkehrsspitzen gestellt wird, darf sie nicht genehmigt werden.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist – und das bitten wir vorher mit der Schule abzustimmen – eine geeignete Bescheinigung vorzulegen.

Nach §126 (!) Abs. 4 SchulG handelt als Erziehungsberechtigte/r ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht dafür sorgt, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Nach &126 (2) und (3) kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist die Schulaufsichtsbehörde zuständig.

Drehtürmodell

Kinder, die über eine besondere Begabung in den Fächern Mathematik oder Deutsch verfügen, werden bei uns gefördert, indem sie im Rahmen des „Drehtürmodells“ am Mathematik- oder Deutschunterricht einer Klasse des höheren Jahrgangs teilnehmen.

DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

Viele unserer Schüler wachsen zweisprachig auf, da ihre Eltern aus einem anderen Land kommen und zuhause mit ihrem Kind in einer anderen Sprache als deutsch kommunizieren. Der DaZ-Unterricht dient dazu, die sprachlichen Defizite dieser Kinder aufzugreifen und sie zu befähigen, ihre Sprachkenntnisse zu erweitern.

Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Digitalisierung

Wir haben an unserer Schule in jedem Klassenraum einen Computer, der für unterrichtliche Zwecke von den Schülern genutzt werden kann. Zusätzlich verfügen wir über mehrere iPads, die in Zukunft zunehmend im Unterricht eingesetzt werden sollen, um die Kompetenzen der Schüler im Umgang mit diesen Medien zu erweitern.

Englischunterricht

Seit dem Schuljahr 2021/2022 erhalten die Kinder ab der dritten Klasse Englischunterricht. Der Zugang zur Fremdsprache erfolgt spielerisch und kreativ mit Liedern, Reimen und kindgemäß gestalteten Unterrichtsmaterialien.

Einwilligungserklärungen

Ihre Daten und die Ihrer Kinder sind uns wichtig. Hier finden Sie alle Einwilligungserklärungen.

Erziehungsvereinbarung

Seit dem Schuljahr 2008/09 unterschreiben wir alle (Eltern, Kinder und Lehrer) eine Erziehungsvereinbarung. Dadurch wollen wir uns die Regeln bewusst machen, die für ein angenehmes Lernklima an unserer Schule sorgen sollen.

Forder – Förderprojekt (FFP)

Seit dem Schuljahr 2017/18 können interessierte SchülerInnen der 4. Jahrgangsstufe an diesem Projekt teilnehmen. Jedes Kind sucht sich ein Thema aus, für das es sich besonders interessiert. Im Verlauf des Schulhalbjahres sammelt jedes Kind Informationen zu seinem Thema, legt ein Inhaltsverzeichnis an und gestaltet seine Texte zu den einzelnen Kapiteln schriftlich und bildlich aus. Am Ende des Projekts findet ein Präsentationstag statt, an dem alle SchülerInnen ihre Arbeiten in Form eines gebundenen Buches und eines PowerPoint – Vortrags interessierten Eltern, Lehrern und Mitschülern vorstellen.

Förderverein

Der Förderverein unserer Schule ist enorm wichtig und mittlerweile unentbehrlich geworden, da wir als staatliche Institution keine Spenden oder Gelder annehmen oder verwalten dürfen. Die Einnahmen z.B. durch den Kuchenverkauf nach der „Lesezeit“ oder die Mitgliederbeiträge werden vom Förderverein verwaltet. Unser Förderverein unterstützt viele schulische Projekte, die jedem Kind im Laufe seiner Schulzeit zugutekommen. So übernimmt der Förderverein unserer Schule z.B. die jährlich anfallenden Kosten des Leseprogramms „Antolin“.

Goethetag

Einmal im Jahr (meistens vor den Osterferien) findet an unserer Schule der „Goethetag“ statt. An diesem Tag beschäftigt sich jede Klasse mit dem Namenspatron unserer Schule. In Form von verschiedenen projektartigen Angeboten erfahren unsere SchülerInnen nicht nur etwas über den großen Dichter selbst, sondern auch über seine meisterhaften Werke.

Gute Besserung

Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein und nicht zur Schule kommen können, informieren Sie uns bitte umgehend. Bitten Sie eine Mitschülerin/einen Mitschüler, der Klassenlehrerin Bescheid zu sagen oder rufen Sie in der Schule an. Unser Anrufbeantworter ist immer erreichbar. Zusätzlich benötigen wir immer auch eine schriftliche Entschuldigung. Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage erkrankt sein, ist ein ärztliches Attest nötig. Beides (schriftliche Entschuldigung oder ärztliches Attest) kann Ihr Kind abgeben, wenn es wieder zur Schule kommt. Hausaufgaben, die während der Erkrankung anfallen, können Ihrem Kind durch einen Klassenkameraden (Hausaufgabenpaten) mitgebracht werden. So hat Ihr Kind die Möglichkeit, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten – natürlich erst dann, wenn es gesundheitlich dazu wieder in der Lage ist. Hierbei sind wir allerdings auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Handy/Smartwatch

Das Handy/ die Smartwatch der Schüler*innen bleibt während der gesamten Aufenthaltszeit auf dem Schulgelände ausgeschaltet und verborgen d.h. in der Tasche oder Schultasche.

Hausaufgaben

Hausaufgaben gehören zum Schulleben. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten:

  • In der Schuleingangsphase (1./2. Klasse) sollte Ihr Kind nicht länger als 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 nicht länger als 60 Minuten für seine Hausaufgaben benötigen. Es sollte in dieser Zeit konzentriert arbeiten. Schafft Ihr Kind es dennoch nicht, die Hausaufgaben in dieser Zeit zu erledigen, sollten Sie die Arbeit abbrechen und der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine kurze Notiz hierzu in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes schreiben.
  • Der Arbeitsplatz Ihres Kindes sollte stets gut beleuchtet, ruhig und aufgeräumt sein.
  • Da wir Lehrer bemüht sind, Ihr Kind seinem Leistungsstand entsprechend zu fördern, kann es durchaus vorkommen, dass nicht alle Kinder in der Klasse die gleichen Hausaufgaben bekommen (Differenzierung).
  • Da Hausaufgaben immer im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen sollen, d.h. Unterrichtsstoff vertiefen bzw. Unterricht vorbereiten sollen, kann es durchaus auch einmal vorkommen, dass Ihr Kind keine Hausaufgaben auf hat.

Helfer auf vier Pfoten

Mit speziell ausgebildeten Hunden besuchen uns jährlich die „Helfer auf vier Pfoten“.  Ziel ist es, die Sicherheit der Kinder im Umgang mit Hunden und das Verständnis für andere Lebewesen zu fördern.

Hitzefrei

Während der Sommermonate kann es an sehr warmen Tagen dazu kommen, dass Ihr Kind „hitzefrei“ bekommt. Dies geschieht, wenn Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit so hoch sind, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Dann hat Ihr Kind bereits um 11:35 Uhr Schulschluss. Die Information hierüber erfolgt, wenn mit entsprechenden Temperaturen zu rechnen ist. Sollte Ihr Kind kein Betreuungskind sein, besprechen Sie bitte mit ihm, wo es dann hingehen kann (Verwandte, Klassenkameraden, etc.). Betreuungskinder bleiben selbstverständlich bis zur gewohnten Zeit in der Schule.

JeKits

JeKits startete zum Schuljahr 2015/16 als landesweites Nachfolgeprogramm von JeKi   (Jedem Kind ein Instrument).

Der Unterricht ist in der Klasse 1 für alle Kinder in den Musikunterricht integriert und die Teilnahme somit verpflichtend. Im 1. Jahr ist der Unterricht deshalb auch kostenfrei. Ab dem 2. Schuljahr können sich die Kinder dann für ein Instrument entscheiden. Dieses Instrument wird ihnen kostenfrei leihweise zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dann Unterricht in Kleingruppen. Dieser Unterricht wird durch Lehrerinnen und Lehrer der Städtischen Musikschule erteilt und ist kostenpflichtig. Jedes Kind, das im Rahmen des JeKits- Projekts ein Instrument erlernt, ist herzlich eingeladen im JeKits- Orchester mitzuwirken.

Krankheit

Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie uns durch einen Anruf im Sekretariat bis spätestens 7:45 Uhr (bitte sprechen Sie ggf. auf den Anrufbeantworter, wenn das Sekretariat nicht besetzt ist!). Diese Information ist sehr wichtig für uns, damit wir wissen wo Ihr Kind ist.

Zusätzlich benötigen wir auch eine kurze schriftliche Erklärung (siehe Vorlage im Downloadbereich) oder eine Bescheinigung vom Arzt.

Sollte Ihr Kind an einer übertragbaren Infektionskrankheit erkrankt sein oder besteht der Verdacht einer solchen Infektion, darf es die Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 34 IfSG nicht besuchen. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.hagen.de/irj/portal/FB-53-03 sowie im Downloadbereich unter „Mitteilungspflicht Sorgeberechtigte“. Auch der Befall von Läusen ist mitteilungspflichtig. Hier ist nach einer sachgerechten Erstbehandlung die Rückkehr Ihres Kindes in unsere Einrichtung bereits am nächsten Tag möglich. Bitte bestätigen Sie uns schriftlich, dass Sie Ihr Kind gegen Kopfläuse behandelt haben und Sie die geforderte Wiederholungsbehandlung nach 8 bis 10 Tagen vornehmen werden. Das entsprechende Formular befindet sich im Downloadbereich.

Krankheit in der Schule/Unfall

Sollte Ihr Kind in der Schule Krankheitssymptome aufweisen und abgeholt werden müssen, wird die Schule Sie telefonisch darüber informieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie der Klassenlehrerin eine Notfallnummer geben, unter der Sie immer zu erreichen sind. Bitte denken Sie deshalb auch daran, immer eine aktuelle Telefonnummer in der Schule zu hinterlassen unter der wie Sie erreichen können!!! Im Downloadbereich befindet sich eine passende Kopiervorlage.

Klassensprecher

In jeder Klasse werden 2 Klassensprecher gewählt. Diese sind gleichzeitig auch die Mitglieder des Schülerparlamentes, das in regelmäßigen Abständen tagt.

Lesen

Sind Bücher heutzutage überhaupt noch zeitgemäß? Mittels Fernsehen, Radio und Internet können wir doch wesentlich schneller an Informationen kommen. Aber: Lesen ist die Schlüsselqualifikation in unserer Gesellschaft. Nur wer in der Lage ist zu lesen, ist auch in der Lage, sich die Welt, in der er lebt, in allen Bereichen zu erschließen, wird beruflichen Erfolg haben und sich in dieser Welt zurechtfinden. Aufgrund dieser Tatsache ist das Lesen an unserer Schule ein Förderschwerpunkt. Und wir zählen hierunter nicht nur das Lesen, welches zur Informationsbeschaffung und der Erledigung von Aufgaben dient, sondern wir wollen den Kindern auch zeigen, wie schön es sein kann, sich auf die Abenteuer in Büchern einzulassen. Also fördern wir sowohl die Lesekompetenz der Kinder als auch das sogenannte „selbstvergessene Lesen“ – Lesen als Zeitvertreib, zur Entspannung, zum Genuss. Dieses Ziel verfolgen wir auf unterschiedlichen Wegen.

Lese(t)raum

Seit November 2007 besitzen wir eine eigene Schulbücherei, die wir „Lese(t)raum“ genannt haben. Sie befindet sich im Obergeschoss, in den ehemaligen Räumen der GHB. Die Kinder haben hier Zeit und Ruhe, in Büchern ganz unterschiedlicher Art zu lesen. So stehen ihnen neben Büchern für verschiedene Lesestufen auch eine Vielzahl an Sachbüchern zur Verfügung.

Lesezeit

Entsprechend unseres Konzeptes, die Kinder unserer Schule zum Lesen zu verlocken, findet einmal im Monat „die Lesezeit“ statt. Jede Schülerin/jeder Schüler bringt ein Buch mit zur Schule und darf darin 45 Minuten lang lesen. In der großen Pause findet dann immer eine Kuchenaktion statt. Die Eltern jeweils einer Jahrgangsstufe backen Kuchen, welche dann in der ersten Pause an die Kinder verkauft werden. Den Erlös dieser Kuchenaktion bekommt der Förderverein unserer Schule, der mit diesem Geld unterschiedliche Projekte unterstützt. So wurden aus dem Erlös einer Kuchenaktion weitere Bücher für unseren Lese(t)raum angeschafft oder aus einer anderen Kuchenaktion wurde für ein Jahr das Leseprogramm „Antolin“ finanziert.

Mitwirkung

Im Laufe des Schuljahres gibt es immer wieder große Veranstaltungen der ganzen Schulgemeinschaft (Schulfest, Sportfest, usw.) und kleine Veranstaltungen in den einzelnen Klassengemeinschaften (Adventsfeiern, Spielenachmittage, Ausflüge, usw.), bei denen wir auf Ihre Unterstützung angewiesen sind. Nur mit Ihrer Hilfe können all diese zusätzlichen Aktionen stattfinden, bei denen Ihr Kind die Schule nicht nur als Lern- sondern auch als Lebensraum erfahren kann. Wir bitten Sie also, sich hierbei zu engagieren. Neben dieser Mitarbeit können Sie sich auch aktiv an der Gestaltung unseres Schullebens beteiligen. Dies geschieht über die einzelnen Mitwirkungsgremien in der Schule.

Als unterstes Gremium der Schulmitwirkung ist hier die Klassenpflegschaft zu nennen. Alle Eltern eine Klasse bilden die Klassenpflegschaft und wählen aus ihrer Mitte zwei Elternvertreter für die Schulpflegschaft. Diese ist das nächsthöhere Gremium und berät über Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule. Die Schulpflegschaft wiederum wählt aus ihrer Mitte (bei der Größe unserer Schule) sechs Vertreter für die Schulkonferenz. Diese ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. In all diesen Gremien sind Sie herzlich zur Mitarbeit eingeladen, damit unsere Schule aktiv und lebendig bleibt.

In unserer Schule legen wir aber auch großen Wert darauf, dass unsere SchülerInnen das Schulleben durch eigene Ideen oder Wünsche mitgestalten können. Daher findet in jeder Klasse mindestens einmal im Monat eine Klassenratssitzung statt. Eine weitere Möglichkeit Einfluss auf die schulische Gestaltung zu nehmen, bietet das Schülerparlament, an dem die gewählten Klassensprecher aller Klassen teilnehmen.

Name

Schreiben Sie den Namen Ihres Kindes bitte auf die Dinge des Schulalltags. Also: Jacken, Sportsachen, Stifte, Schnellhefter usw. Dies erleichtert es uns Lehrern, Sachen, die erfahrungsgemäß immer wieder und überall liegen bleiben, schnell dem entsprechenden Kind zuzuordnen.

Pausenengel

Im menschlichen Zusammenleben kommt es auch leider immer wieder zu Konflikten. Insbesondere in Pausensituationen benötigen die Schüler oft noch Hilfe bei Streitigkeiten. In einem „Streitschlichter-Projekt“ haben sich Schüler fortgebildet, um Mitschülern in der Pause bei Problemen zur Seite zu stehen und ihnen durch Gespräche zu helfen und zur Klärung beizutragen. Diese sog. „Pausenengel“ sind durch ihre leuchtenden Westen zu erkennen. Die Kinder, die in der Pause Hilfe bei Konflikten benötigen, können selbst entscheiden, ob sie sich an die „Pausenengel“ wenden möchten oder einen der aufsichtsführenden LehrerInnen zu Rate ziehen wollen.

Pavillon (Neubau)

Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden 4 Klassen in den modernen und großzügigen Klassenräumen des Pavillons unterrichtet. Diese verfügen jeweils über einen separaten Gruppenraum, in dem die Kinder in Kleingruppen individuell gefördert werden können.

Projekte

Einmal im Schuljahr wird an unserer Schule ein Projekt durchgeführt. Die Angebote variieren. In den letzten Jahren gab es folgende Aktionen wie:

  • Schulfest
  • Adventsbasar
  • Trödelmarkt
  • offene Projektwoche
  • Schulwanderung
  • Projektwoche Zirkus

In diesem Schuljahr (2022/2023) wird es eine Projektwoche Zirkus geben.

Schulbücher

Ihr Kind bekommt alle seine Schulbücher von der Schule. Einige dieser Schulbücher sind sog. „Verbrauchsmaterial“, d.h. Ihr Kind darf dort auch hineinschreiben und behält diese am Ende des Schuljahres. Andere Bücher sind Eigentum der Schule. Dies erkennen Sie an dem Schulstempel auf der ersten Seite. Für diese Bücher müssen Sie bitte einen Umschlag (nicht fest im Buch verkleben!) besorgen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es mit diesen Büchern besonders pfleglich umgehen muss. Sollte das Buch durch eigenes Verschulden Schaden nehmen, müssen Sie für Ersatz (finanziell) sorgen.

Schulmessen

Im 14-täglichen Rhythmus nehmen die Jahrgänge 3 und 4 donnerstags in der 1. Stunde an den Schulgottesdiensten teil, die in der St. Johannes Baptist Kirche stattfinden. Zusätzlich finden für alle SchülerInnen der Goetheschule 3-4 mal im Schulgottesdienste mit allen Kindern dort statt, die von den Lehrern vorbereitet und mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gestaltet werden.

Schulweg

Die Themen „Schulweg“ und „Verhalten im Straßenverkehr“ werden in den ersten Schulwochen im Unterricht behandelt. Es wird ein Polizist in die Schule kommen, der mit den Kindern in Kleingruppen das Überqueren der Straßen im Nahbereich unserer Schule übt. Außerdem weist er die Kinder ganz gezielt auf unterschiedliche Gefahrenquellen, wie parkende Autos, Radfahrer usw. hin. Dennoch möchten wir Sie bitten, mit Ihrem Kind gemeinsam einen sicheren Weg von Ihrer Wohnung zur Schule zu üben. Bedenken Sie dabei bitte, dass der kürzeste Schulweg nicht unbedingt der sicherste sein muss!!!

Beachten Sie bitte außerdem:

Durch die Landesunfallkasse NRW ist Ihr Kind auf seinem Schulweg versichert. Dies gilt jedoch nur für den direkten Weg von der Wohnung zur Schule und zurück. Sollte Ihr Kind seinen Heimweg unterbrechen – z.B. um Einkäufe zu erledigen -, kann dies zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Besprechen Sie dies bitte unbedingt mit Ihrem Kind und zeigen Sie ihm die Risiken auf.

Schülerparlament

In regelmäßigen Abständen tagt das Schülerparlament, das sich aus den zwei Klassensprechern jeder Klasse und einem Lehrer zusammensetzt. Die Schülervertreter haben die Möglichkeit, durch das Äußern von Wünschen Ideen oder Kritik das Schulleben aktiv mitzugestalten.

Sportunterricht

Alle Kinder unserer Schule haben pro Woche 2 Stunden Sportunterricht. In den Klassen 3 und 4 wird dieser entweder als Sport- oder als Schwimmunterricht im halbjährlichen Wechsel erteilt.

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind als Sportkleidung feste Turnschuhe (ggf. mit Klettverschluss) mit hellen Sohlen und Sportkleidung. Im Sportunterricht darf Ihr Kind aus Sicherheitsgründen keinen Schmuck (Ketten, Ringe, Ohrschmuck, etc.) tragen. Bei langen Haaren bitten wir, diese mit einem Haarband zusammen zu binden. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen können, geben Sie ihm bitte ein Attest bzw. eine schriftliche Entschuldigung mit. Es bleibt dann während des Sportunterrichts in einer anderen Klasse. Dies gilt auch, wenn es sich bei den Sportstunden um Randstunden handelt. Ihr Kind kann also auf keinen Fall früher nach Hause gehen bzw. später zur Schule kommen.

Stadtteilbücherei

Seit vielen Jahren arbeiten wir eng mit der Stadtteilbücherei in der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule zusammen. Sie haben über unsere Schule die Möglichkeit, einen Leseausweis für die Stadtteilbücherei zu beantragen. Diesen Antrag stellen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule. Alle Kinder besuchen in regelmäßigen Abständen im Klassenverband diese Bücherei. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Bücherei auch im Nachmittagsbereich privat mit Ihrem Kind zu besuchen.

Streitschlichtung

Seit dem Schuljahr 2017/18 wird an unserer Schule ein Streitschlichterprojekt durchgeführt. An diesem nehmen SchülerInnen teil, die Interesse haben, in den Pausen als „Pausenengel“ anderen Kindern bei Konflikten zu helfen. Sie lernen, wie man die Streitigkeiten mit den betroffenen Kindern klären kann und wie man zu einer Lösung oder einem Kompromiss kommen kann, der beiden Seiten gerecht wird.

Terminplan

Sie erhalten zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres eine Terminübersicht. In dieser sind alle für Sie wichtigen Termine wie z.B. Schulmessen, unterrichtsfreie Tage, usw. vermerkt. Die aktuelle Terminübersicht finden Sie auch jeweils auf unserer Homepage.

Urlaub (Ferien, Beurlaubungen)

Immer wieder kann es im Laufe der Schulzeit dazu kommen, dass Sie Ihr Kind aus persönlichen Gründen beurlauben lassen wollen. Dies ist auch kein Problem, aber es müssen hier dennoch einige Regeln beachtet werden. Während der „normalen“ Schulzeit kann die Klassenlehrkraft Ihres Kindes eine Beurlaubung genehmigen. Bei längeren Beurlaubungen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien hingegen sind Beurlaubungen grundsätzlich nicht möglich. Dies wird so im Schulgesetz geregelt. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin.

Solche Ausnahmen könnten sein:

  • betriebsbedingt vorgeschriebene Urlaubszeiten
  • Todesfall oder eine schwere Erkrankung in der Familie
  • vom Gesundheitsamt angeordnete Erholungsmaßnahmen (Kur).

In all diesen Fällen müssen Sie sowohl einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen, als auch die erforderlichen Nachweise (Arbeitgeberbescheinigung, Attest, o.ä.) in schriftlicher Form vorlegen. Auch eine schwere Erkrankung in der Familie bzw. ein Todesfall muss durch glaubwürdige Beweise belegt werden.

In den letzten Jahren mussten wir leider die Erfahrung machen, dass immer wieder Eltern diese gesetzlichen Vorgaben missachteten. In diesen Fällen sind wir ausdrücklich gehalten, Bußgeldverfahren einzuleiten.

Wettkämpfe

Sportliche Wettkämpfe sind bei den Kindern sehr beliebt. Bei Schwimm- Basketball- und Fußballturnieren haben wir in den letzten Jahren gute Erfolge erzielt. Auch bei den jährlich stattfindenden Sportfesten (Bundesjugendspielen) in der Kampfbahn Boelerheide, an denen alle Schüler teilnehmen, schaffen es viele Kinder, die Leistungen für eine Sieger- oder Ehrenurkunde zu erzielen.

In den Bereichen Mathematik und Allgemeinwissen haben die Kinder unserer Schule die Möglichkeit, an den Wettbewerben „Pangea“ (Mathe) und „Heureka“ (naturwissenschaftliche Bereiche und Allgemeinwissen) teilzunehmen.

Zirkus

Alle 4 Jahre führt unsere Schule in Zusammenarbeit mit einem Zirkus eine Projektwoche durch. Nachdem die Schüler in der Woche intensiv für ihre Zirkusnummer geprobt haben, findet am Wochenende die große Aufführung statt, in der sie in der Manege vor einem großen Publikum ihr Können zeigen.

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