Hagen, 21.03.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Nachrichten überschlagen sich – täglich ändert sich die Situation und die Gesetzeslage im Land und wir müssen als Kollegium kurzfristig darauf reagieren. Wie Sie sicher heute schon aus der Presse entnommen haben, wird die Notbetreuung in den Schulen erweitert. Ab Montag, den 23.03.2020 gilt folgende Regelung des Schulministeriums:
„Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“
Link zum Formular:
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.“ (Schulmail des MSB NRW vom 20.03.2020)
Diese erweiterte Regelung bezüglich der Notfallbetreuung beinhaltet zwei wesentliche Änderungen: Der Kreis der Personen, denen ein Notbetreuungsplatz zusteht, ist erheblich erweitert worden. Von Montag an können alle Erziehungsberechtigten eine Notbetreuung für ihr Kind / ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn einer der Partner in kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist.
Die Notfallbetreuung findet bei Bedarf auch an den Wochenenden und in den Osterferien statt. Möchten Sie aufgrund der neuen Regelung eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, bitte ich Sie mir per Mail mir dies bis Sonntag, den 22.03.2020 um 17:00 Uhr per Mail mitzuteilen, damit wir im Kollegium die zusätzlichen Dienste besetzen können. Sollten Sie bereits am Montag die Notbetreuung benötigen, bringen Sie bitte das Formular, das Sie sich über den oben angegebenen Link herunterladen und ausdrucken können, ausgefüllt mit zur Schule.
Die schriftliche Zusicherung Ihres Arbeitgebers, der Ihnen bestätigt, dass Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweilig kritischen Infrastruktur notwendig ist, reichen sie bitte zeitnah nach.
Erziehungsberechtigte, denen ein Betreuungsplatz zusteht, die diesen aber erst zu einem späteren Zeitspruch beanspruchen möchten, können das ausgefüllte Formular sowie auch die Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers in den Briefkasten unserer Schule werfen, als Anhang mailen oder faxen.
Bitte informieren Sie uns immer so frühzeitig wie möglich, spätestens einen Tag vorher, ob und an welchen Tagen und Zeiten Sie die Notbetreuung benötigen – am besten jeweils für den gesamten Zeitraum oder zumindest für eine Woche.
Die Kinder, die an der Notfallbetreuung teilnehmen, können ihre Lernaufgaben mitbringen. Wir werden bei der Bearbeitung den geforderten Abstand einhalten und bei Fragen und Problemen versuchen, diese auf Distanz zu klären.
Denken Sie bitte auch daran, Ihrem Kind genügend Essen Trinken mitzugeben.
Zum Schutz Ihrer Kinder und des Personals in der Schule bedenken Sie bitte auch, dass er sich weiterhin um eine „Notbetreuung“ handelt – jeder soziale Kontakt erhöht das Infektionsrisiko! Nehmen Sie bitte deshalb die Betreuung der Schule nur in Anspruch, wenn Sie keine andere Lösung finden!
Ich wünsche Ihnen trotz dieser schwierigen und angespannten Lage ein schönes Wochenende. Bleiben Sie achtsam!
Viele liebe Grüße
C. Haeger-Diekmann
(komm. Schulleitung)