Teil 2

Liebe Eltern der Goetheschule,

nach der gestrigen Bekanntgabe der ab dem 20.08.2021 geltenden Corona-Regeln hat das Land NRW die Aussage zum Einsatz des Schülerausweises überarbeitet:

Danach besteht die Pflicht zur Vorlage eines Schülerausweises nur für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten damit aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Personen.

Somit benötigt Ihr Kind dort, wo die 3G-Pflicht kommt, keinen Testnachweis mehr und folglich auch keinen Schülerausweis.

Liebe Grüße
C. Haeger-Diekmann
(komm. Schulleitung)

Teil 1

Sehr geehrte Eltern der Goetheschule,

am Freitag, den 20.08.2021, tritt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft.

Unter anderem gelten dann bezüglich des Testnachweises für Schüler*innen  folgende Regeln:

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person.

Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Dieser gilt als Testnachweis.

Einige Schüler*innen haben heute schon nach einem Schülerausweis gefragt. Da aber nur wenige in der Schule vorrätig sind, haben wir Schülerausweise bei der Stadt bestellt.

Damit der Schülerausweis gültig ist, benötigen wir ein Passbild Ihres Kindes. Falls Sie Interesse an einem Ausweis haben, geben Sie Ihrem Kind bitte ein Passbild mit zur Schule. Dieses sollte auf der Rückseite mit Vor- und Zunamen und der Klasse beschriftet sein. Das Ausfüllen, Siegeln … werden wir in der Schule übernehmen und die Schülerausweise so zeitnah wie möglich an die Kinder ausgeben.

Mit freundlichen Grüßen

C. Haeger-Diekmann

(komm. Schulleitung)

Schülerausweis

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