Sehr geehrte Eltern der Goetheschule,

ich möchte Ihnen die wichtigsten Informationen bezüglich der Test- und Maskenpflicht nach den Herbstferien weitergeben, die uns in der heutigen Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB NRW) gegeben wurden.

Testpflicht

Am 1. Schultag nach den Herbstferien (Montag, 25.10.2021) werden alle Schüler*innen in der Schule mit einem Lollitest getestet, sofern sie keinen negativen Bürgertest vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.  Ab dem 2.Schultag gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus. Das bedeutet für unsere Schüler*innen, dass am Dienstag, den 26.10.21, und am Donnerstag, den 28.10.21, die Jahrgänge 1 und 2 Lollitests durchführen, die Jahrgänge 3 und 4 werden am Mittwoch, den 27.10.21, am Lollitest teilnehmen.

Nach dieser Regel wird auch am 2. November verfahren. Alle Schüler*innen werden an diesem Tag mit dem Lollitest getestet. Am Mittwoch, den 3.11.21, nehmen die Kinder der Jahrgänge 3 und 4 am Test teil, die Jahrgänge 1 und 2 am Donnerstag, den 4.11.21.

Während der Dauer der Herbstferien entfällt die PCR -Pooltestung in den Schulen. Für alle 3G-Veranstaltungen benötigt Ihr Kind einen aktuellen Test, falls es nicht geimpft oder genesen ist. Den Schüler*innen stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Die Bürgertests bleiben für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auch ab dem 11.Oktober kostenfrei.

Die 2malige wöchentliche Teilnahme der Kinder an den PCR-Pooltests in der Schule wird bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgesetzt.

Das MSB NRW bittet darum: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.“ (Schulmail NRW 06.10.21- Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien)

 

 

 

Testpflicht bei Ganztags- und Betreuungsangeboten

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote finden in den Herbstferien unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt.  Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schüler*innen und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche).

Maskenpflicht

Da in NRW eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen ist und unter Berücksichtigung des sich positiv entwickelten Infektionsgeschehens, ist es derzeit die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Ich wünsche Ihnen – auch im Namen des Kollegiums – erholsame und erlebnisreiche Ferien. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

C. Haeger-Diekmann

(komm. Schulleitung)

Test- und Maskenpflicht nach den Herbstferien

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