Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
sicherlich haben Sie schon mit Spannung darauf gewartet, wie der Unterricht im neuen Schuljahr unter Corona-Bedingungen bei uns in NRW stattfinden wird. Viele Informationen sind von der Presse bereits veröffentlicht worden.
Mit der Schulmail des Ministeriums NRW für Schule und Bildung vom 03.08.2020 wurden grundlegende Fakten geschaffen:
Der Schulbetrieb wird wieder aufgenommen und der Präsenzunterricht wird nach Stundenplan stattfinden. Allerdings gibt es bei einigen Fächern Einschränkungen und es gelten weiterhin strenge Schutz- und Hygienemaßnahmen.
1. Schutz- und Hygienemaßnahmen
1.1 Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Alle Schüler*innen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude einen MNS tragen. Dieser darf erst abgenommen werden, wenn die Kinder sich an ihrem Sitzplatz befinden. Sobald sie ihren Platz verlassen, müssen sie den MNS tragen.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind eine hygienisch einwandfreie Mund-Nasen-Bedeckung besitzt.
Wichtig ist, dass täglich eine neue oder gewaschene Maske benutzt wird.
1.2 Hygienevorschriften
Zusätzlich zur üblichen Reinigung der genutzten Räumlichkeiten im Nachmittagsbereich findet während der Unterrichtszeit weiterhin eine Zwischendesinfektion aller genutzten Räumlichkeiten und WC-Anlagen statt. Im Fokus steht nach wie vor die Reinigung der Handkontaktflächen wie Türklinken, Tische, Stuhllehnen, Seifenspender, Fenstergriffe, Treppengeländer…
In jedem Klassenraum befindet sich ein Waschbecken mit einem Seifenspender, Papierhandtücher und Abfallbehälter.
Vor Unterrichtsbeginn desinfizieren sich die Kinder ihre Hände. Lehrer*innen geben das Desinfektionsmittel in die Hände der Kinder und überprüfen die Händedesinfektion.
Die Schüler*innen waschen oder desinfizieren sich die Hände gründlich:
• vor dem Frühstück
• nach dem Frühstück
• nach der Hofpause
• nach den Toilettengängen
• nach dem Gebrauch eines Taschentuches (nach dem Niesen oder Husten in die Hand).
Die Jacken der Schüler*innen werden über die Stuhllehne gehängt.
Die Klassenräume werden regelmäßig so gelüftet, dass ein Luftaustausch erfolgen kann.
Eltern sollten ihrem Kind einen Hygienebeutel zur Aufbewahrung der Maske mitgeben. Handtuch oder Desinfektionsmittel dürfen gerne mitgegeben werden. (Das Handtuch sollte täglich erneuert werden).
1.3 Rückverfolgbarkeit der Infektionsketten
Um ggf. Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, werden die Kinder in ihren Klassenverbänden und in ihrem Klassenraum unterrichtet. Die durch die Klassenleitungen festgelegte Sitzordnung der Kinder bleibt in nächster Zeit unverändert und muss dokumentiert werden.
Der Unterricht erfolgt – soweit möglich – nach dem Klassenlehrerprinzip. Es wurde bei der Stundenplangestaltung darauf geachtet, dass so wenig Lehrkräfte wie möglich in einer Klasse eingesetzt sind.
1.4 Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht oder die mit Angehörigen zusammenleben, die zur Risikogruppe gehören
Grundsätzlich gilt die Pflicht der Schüler*innen am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Ausnahmen gelten weiterhin für Schüler*innen, die in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben. Hier entscheiden die Eltern – ggf. nach Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt – ob für ihr Kind eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung durch den Besuch der Schule entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Ein ärztliches Attest muss in der Schule eingereicht werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen dem Präsenzunterricht fernbleibt. Bei diesen Kindern besteht aber die Pflicht, die Aufgaben zuhause zu bearbeiten.
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus:
• therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. koronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
• Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
• Chronische Lebererkrankungen
• Nierenerkrankungen
• Diabetes mellitus
• Geschwächtes Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Bei Schülerinnen und Schülern, die mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei dem durch eine Infektion mit den SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb dieser häuslichen Gemeinschaft zu treffen. Nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend kann eine Schülerin oder ein Schüler dem Präsenzunterricht fernbleiben. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests in der Schule, aus dem hervorgeht, dass der Angehörige an einer Corona-relevanten Vorerkrankung leidet. Auch in diesem Fall besteht weiterhin die Pflicht, dass die Schülerin oder der Schüler, sich den in der Schule erarbeiteten Lernstoff aneignet und auch die Hausaufgaben zuhause erledigt.
1.5 Schüler*innen mit symptomalen Anzeichen
Aus Infektionsschutzgründen dürfen nur Kinder zur Schule kommen, die symptomfrei sind. Dies gilt für alle ansteckenden Krankheiten, aber insbesondere für Anzeichen, die auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen könnten. Dazu gehören insbesondere:
• Schnupfen
• Husten
• Fieber
• Müdigkeit
• Atembeschwerden
• Durchfall
• Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn
Sollte Ihr Kind eines der Symptome zeigen, kontaktieren Sie bitte einen Arzt und schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule, wenn es gesund ist. Auch, wenn Ihr Kind nur unter einem Schnupfen leidet, darf es erst zur Schule kommen, wenn nach 24 Stunden keine weiteren Symptome hinzugekommen sind.
Sollten Kinder mit Symptomen zur Schule kommen, sind sie ansteckungsverdächtig und müssen unverzüglich von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Ggf. erfolgt auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt.
In dieser Jahreszeit leiden viele Menschen unter Heuschnupfen. Auch sie zeigen Symptome wie Husten, Schnupfen, Atembeschwerden und Müdigkeit. Sollte Ihr Kind auch an Heuschnupfen leiden, legen Sie bitte – falls noch nicht geschehen – ein ärztliches Schreiben vor, das bestätigt, dass die Ursache dieser Symptome eine allergische Reaktion ist und es sich nicht um eine COVID-19 Erkrankung handelt.
1.6 Versetzter Unterrichtsbeginn, versetzte Pausen, versetzter Unterrichtsschluss
Unterrichtsbeginn und – ende
Jahrgang 1 und 2
Unterrichtsbeginn Ende der 4. U-Stunde Ende der 5. U-Stunde
7:50 Uhr 11:15 Uhr 12:15 Uhr
Jahrgang 3 und 4
Unterrichtsbeginn Ende der 4. U-Stunde Ende der 5. U-Stunde
8:00 Uhr 11:35 Uhr 12:35 Uhr
Pausen
Jahrgang 1 und 2
erste Hofpause 9:15 – 9:35 Uhr
zweite Hofpause 11:15 – 11:30 Uhr
Jahrgang 3 und 4
erste Hofpause 9:40 – 10:05 Uhr
zweite Hofpause 11:15 – 11:30 Uhr
1.7 Minimierung der sozialen Kontakte
Zum Schutz der Schüler*innen sind die Aufstellflächen so gewählt, dass die einzelnen Lerngruppen den geforderten Mindestabstand einhalten können. Die Wege in das Gebäude bzw. aus dem Gebäude sind so gewählt, dass die Klassen so wenig Kontakt wie möglich haben.
Das Betreten des Schulhofes für Eltern oder Erziehungsberechtigte ist weiterhin nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass alle Personen, die das Schulgelände oder/und das Schulgebäude betreten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
2. Einschränkungen bezüglich der zu erteilenden Fächer
• Der Sportunterricht (Schwimmunterricht) entfällt bis zum 31.10.2020 (Beschluss der Schulleiterdienstbesprechung vom 04.08.2020).
• Der JeKits-Unterricht entfällt bis zum 31.08.2020 (Beschluss der Schulleiterdienstbesprechung vom 04.08.2020).
• Der Musikunterricht wird einstündig erteilt, da das Singen und die Verwendung von Blasinstrumenten im Räumen untersagt ist (Beschluss der Schulleiterdienstbesprechung vom 04.08.2020).
3. Unterricht – Stundentafel
Aufgrund unserer personellen Ausstattung können alle anderen Fächer ohne Einschränkungen erteilt werden. Den Stundenplan erhalten Ihre Kinder rechtzeitig von der Klassenlehrerin. Zusätzlich können wir auch in jedem Jahrgang eine DaZ-Stunde (DaZ = Deutsch als Zweitsprache) anbieten. Im Jahrgang 4 wird auch eine LRS-Förderstunde erteilt.
Am Donnerstag, 13.08.2020, haben die Jahrgänge 2, 3 und 4 vier Stunden Klassenunterricht.
Am Freitag, 14.08.2020, haben alle Jahrgänge vier Stunden Klassenunterricht.
Ab Montag, 17.08.2020, läuft der Unterricht nach Stundenplan.
Die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts entnehmen Sie bitte den Tabellen unter 1.6.
4. OGS- GHB
Die OGS- und GHB- Betreuung findet selbstverständlich statt. Frau Schöps (Leiterin der OGS) wird Ihnen Ende der Woche alle Informationen über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden bzw. den Stellvertretern auf den abgesprochenen Kommunikationswegen zukommen lassen.
5. Aktuelle Infos rund um unsere Schule
Auch in diesem Sommer wurden wir in den Ferien wieder von kleineren und größeren Überraschungen überrollt, über die wir Sie informieren möchten:
Im neuen Schuljahr wird Herr Kemper an der Grundschule Berchum unterrichten. Damit verbunden müssen wir auch auf unseren uns allen ans Herz gewachsenen Schulhund Erni verzichten. Für uns alle ist es nicht leicht, die Entscheidung des Schulamtes zu akzeptieren, denn wir lassen beide nur sehr ungern ziehen. Herr Kemper und Erni werden uns fehlen und eine Lücke hinterlassen.
Frau Reich ist leider nur noch bis Ende August an unserer Schule tätig. Wir hoffen aber, dass sie als Lehramtsanwärterin ab November unserer Schule zugeordnet wird und wir sie dann wieder ins Goethe-Kollegium aufnehmen können. Das würde uns alle sehr freuen.
Frau Dell, Frau Petermann und Frau Bocker übernehmen nun die Lernanfänger, die wir alle herzlich willkommen heißen. Bedauerlicherweise kann die Einschulungsfeier nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen stattfinden. Wir alle hätten dieses Ereignis gerne in einem größeren Rahmen gefeiert. Wir wünschen allen Eltern und Lernanfängern trotz dieser Bedingungen einen schönen, unvergesslichen Tag.
Die Bauarbeiten rund um den Pavillon sind abgeschlossen und die Bauabnahme sowie die Brandschutzbegehung haben stattgefunden. Zurzeit finden noch Transportarbeiten statt. Wir sind zuversichtlich, dass zum Schulstart alles fertig sein wird.
Wir wünschen uns, Ihnen und Ihren Kindern als Schulgemeinschaft ein erfolgreiches und frohes Schuljahr trotz dieser widrigen Umstände. Bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich und Ihre Lieben acht! Möge es uns gemeinsam gelingen, das Beste aus dieser Zeit herauszuholen und positiv in die Zukunft zu blicken.
Es grüßt Sie ganz herzlich im Namen des gesamten Goethe-Kollegiums
Cordula Haeger-Diekmann
(komm. Schulleitung)