Ihrem Kind oder Ihnen selbst wurde nach einem infektionsrelevanten Kontakt in der Einrichtung als „enge“ Kontaktperson eine häusliche Quarantäne ausgesprochen.
Mit Inkrafttreten am 11.09.2021 bietet § 16 Absatz 3 CoronaTestQuarantäneVO nunmehr die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung der ausgesprochenen Quarantäne.
Eine „Freitestung“ durch qualifizierten Coronaschnelltest oder PCR-Test ist frühestens am 5. Tag der ursprünglich ausgesprochenen Quarantäne an einer öffentlichen Teststelle oder beim Kinder- oder Hausarzt möglich, sofern sich bis dahin keine Symptome egal welcher Schwere eingestellt haben.
Eine Übersicht über die Schnelltestzentren der Stadt finden Sie unter: www.hagen-testet.de
Bei einem negativen Testergebnis ist der Besuch der Einrichtung sofort wieder möglich, der Befund ist der Einrichtungsleitung vorzulegen und parallel an das Postfach: TeamSchuleKita@stadt-hagen.de zu senden, damit die Quarantäne formell aufgehoben werden kann. Geben Sie dabei zwingend den Namen Ihres Kindes, die Einrichtung und die Gruppe/Klasse an, damit eine Zuordnung möglich ist.
Das durch das Gesundheitsamt bereits ausgesprochene Testangebot zum Ende der Inkubationszeit bleibt zunächst bestehen. Sollten Sie nicht daran teilnehmen wollen, bitten wir gemeinsam mit der Befundübermittlung des negativen Testergebnisses dringend um eine Abmeldung.
Eine vorzeitige Negativ-Testung besagt allerdings zunächst einmal nur, dass zum Zeitpunkt der Abstrichnahme keine SARS-CoV-2 Viren nachweisbar waren. Eine COVID-19 Erkrankung kann also in den folgenden Tagen immer noch zum Ausbruch kommen, da ihre Inkubationszeit 1-14 Tage beträgt.
Daher sollten alle Kontaktpersonen auch nach der vorzeitigen Beendigung ihrer Quarantäne zunächst weiterhin ihre sozialen Kontakte insbesondere zu Risikogruppen über das ohnehin gebotene Maß hinaus reduzieren, sich strikt an präventive Hygieneregeln halten und eine regelmäßige Selbstbeobachtung durchführen, täglich Temperatur messen sowie auf verdächtige Symptome achten.

Symptome einer COVID-19 Infektion können sein:

  • Fieber
  • Husten, Schnupfen
  • Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Geschmacks- oder/und Geruchsverlust
  • Bauchschmerzen, Durchfall
  • Hautausschlag
  • allgemeines Krankheitsgefühl.
    Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind diese Symptome oft nur gering ausgeprägt, die Betroffenen könnten aber dennoch ansteckend sein.
    Melden Sie sich daher bitte bei Auftreten von Symptomen jeder Schwere bei der Kontaktperson selbst oder in der Folge bei Haushaltsmitgliedern zum Schutz Ihrer Familie und der Einrichtung umgehend beim Kinder- oder Hausarzt, damit eine rasche PCR-Testung erfolgen kann.
    Gemäß § 14 CoronaTestQuarantäneVO sind Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Test unterzogen haben, verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben.
    Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte zunächst an die Einrichtungsleitung.
Informationen zur Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung der Quarantäne

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