Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
in Ergänzung zu meiner Mitteilung vom Freitag, 13.03.2020 möchte ich Ihnen nun weitere ergänzende Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW weiterleiten:
Am Montag (16.03.20) und Dienstag (17.03.2020) findet in unserer Schule von 7:45 – 12:00 Uhr eine Notfall-Betreuung der Kinder durch die Lehrkräfte statt.
Im Anschluss übernimmt die OGS die Betreuung der entsprechenden Kinder (OGS und GHB) im Rahmen der üblichen Zeiten (12:00 – 16:00 Uhr).
Diese beiden Tage sollten Ihnen als Eltern /Erziehungsberechtigte dazu dienen, eine mögliche Betreuung Ihrer Kinder ab Mittwoch, 18.03.2020 zu organisieren.
Ab Mittwoch sind alle Schulen des Landes NRW vorerst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Ausgenommen von dieser Schließung sind Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Angehörige von Berufsgruppen sind, „deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“
(Nachricht vom 13.03.2020 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten einer Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) muss sichergestellt werden, „sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann (…). Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. (…) Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten, damit einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden kann.“ (Nachricht vom 13.03.2020 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)

Ich bitte Sie, mir per Mail bis Montagabend mitzuteilen, wenn Sie für Ihr Kind die Notfall-Betreuung ab Mittwoch in Anspruch nehmen müssen. Fügen Sie bitte ebenso die erforderlichen Arbeitsbescheinigungen beider Elternteile bei oder geben sie zeitnah in der Schule ab.
Am Montag und Dienstag werden die Klassenlehrerinnen die konkrete Betreuungssituation ab Mittwoch sowie die Versorgung der Schüler mit Aufgaben- und Unterrichtsmaterial besprechen. Hierzu erhalten Sie spätestens Mittwoch weitere Informationen.
Viele Kinder haben ihre Bücher und Arbeitshefte noch in ihren Klassenräumen in den dafür vorgesehenen Ablagen. Sie (oder Ihr Kind) können am Montag und am Dienstag von 10:00 – 11:35 Uhr die benötigten Arbeitsmaterialien abholen.
Alle Elternbriefe finden Sie zeitnah auch auf unserer Homepage!
Für uns alle ist diese Maßnahme der Schulschließung und der damit verbundenen Konsequenzen absolutes Neuland. Ich vertraue darauf, dass wir diese Herausforderung als Schulgemeinschaft meistern werden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Geben Sie auf sich und auf Ihre Liebsten acht! Ich wünsche uns allen, dass wir diese Krise so gut wie möglich überstehen.


Viele liebe Grüße
C. Haeger-Diekmann (komm. Schulleitung)

Goetheschule
Kirchstr. 9
58099 Hagen
Tel.: 02331/3960370
Fax: 02331/39603718
Mail: 130187@schule.nrw.de

Notbetreuung an der Schule – Info der Schulleitung

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