Wir haben hier noch mal die Schulmail vom Ministerium für Schule und Bildung hinterlegt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der SchulMail vom 10. September 2020 hatte ich Ihnen ergänzende
Hinweise zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 14.
September 2020 übermittelt. Mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie
über die weiteren Entwicklungen zum Schulbetrieb sowie über die ab dem
1. Oktober 2020 geltende Fassung der Coronabetreuungsverordnung
(CoronaBetrVO) informieren. Die Änderungen gegenüber den bisherigen
Regelungen betreffen allein die Primarstufe.

Wesentliche Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb

Unsere wöchentliche Umfrage bei den öffentlichen Schulen hat für die
39. Kalenderwoche ergeben, dass 98,4 Prozent der Schülerinnen und
Schüler am Präsenzunterricht teilgenommen haben und unsere Schulen
trotz der fortdauernden Pandemie fast alle Schülerinnen und Schüler im
täglichen Schulbetrieb erreichen konnten. Das ist vor allem dank Ihrer
Unterstützung ein sehr ermutigendes Ergebnis. Von den 4.471 an der
Umfrage teilnehmenden Schulen in NRW konnten 94,8 Prozent
Präsenzunterricht für alle Klassen erteilen. Der Anteil der
Lehrkräfte, der aufgrund von Corona für den Präsenzunterricht nicht
dienstfähig war, lag bei 3,5 Prozent.

Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung

Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im
Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren
festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Die Pflicht, eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt allerdings nicht für Schülerinnen
und Schüler, die am Nachmittag in festen Gruppen an Angeboten der
Ganztagsbetreuung teilnehmen.

Diese Regelung für die Ganztagsbetreuung am Nachmittag wird durch eine
entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch auf
den Vormittagsunterricht in der Primarstufe ausgeweitet. Ab dem 1.
Oktober 2020 gilt danach für die Kinder in der Primarstufe innerhalb
ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung mehr.

Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der
Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die
Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie
bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum
Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam
Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen
der Sekundarstufe I und darüber – ebenfalls unverändert die bisherigen
Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter
Ministerium für Schule und Bildung

Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten

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